PV-Anlagenbetreiber können ihren Wartungs- und Betriebsführungsvertrag für ihre Photovoltaik-Anlage mit einer herstellerunabhängigen und insolvenzsicheren Garantieverlängerung für ihre Wechselrichter ergänzen. Im Schadensfall werden nicht nur die Reparatur oder der Austausch defekter Wechselrichter inklusive der Arbeitsleistungen übernommen, sondern auch die Schaden- und Kostenabwicklung mit dem Garantiegeber.